{"id":23,"date":"2020-02-28T15:06:16","date_gmt":"2020-02-28T14:06:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.alpha-graz.at\/?page_id=23"},"modified":"2020-10-10T09:32:05","modified_gmt":"2020-10-10T07:32:05","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.alpha-graz.at\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Abschluss des Vertrages<\/strong><br><br>1.1 Buchungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen pers\u00f6nlich, telefonisch oder per Mail mitgeteilt werden. Mit der Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im folgenden Gast genannt) sein Einverst\u00e4ndnis, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschlie\u00dfen. Der Gast wird vor Bezug des Appartements \/ der Wohnung aufgefordert, dies schriftlich zu best\u00e4tigen. Mit der Zusendung der Buchungsbest\u00e4tigung durch Alpha Graz, die vorrangig per Mail erfolgt, gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. An- und Abreise<\/strong><br><br>2.1 Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug des Appartements nicht vor 14 Uhr des Anreisetages m\u00f6glich. Die Schl\u00fcssel\u00fcbergabe erfolgt nach Vereinbarung vor Ort.<br><br>2.2 Die R\u00fcckgabe des Appartements inkl. Schl\u00fcssel hat bis 10 Uhr des Abreisetages zu erfolgen und ist in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Geschirr abgewaschen, Fenster verschlossen, M\u00fcll entsorgt.<br><br>2.3 Wird das Zimmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt ger\u00e4umt, so ist der Beherberger berechtigt, 50 % des vollen Zimmerpreises pro Tag zu berechnen. Bei einer R\u00e4umung nach 13 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.<br><br>2.4 Reservierte Zimmer m\u00fcssen bis sp\u00e4testens 18 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann Alpha Graz \u00fcber das Appartement verf\u00fcgen, sofern nicht eine sp\u00e4tere Ankunftszeit vereinbart oder eine Vorauszahlung geleistet wurde.<br><br>2.5 Wurde eine Anzahlung vereinbart, diese aber vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, so kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherberungsvertrag zur\u00fccktreten.<br><br>2.6 Hat der Gast eine Anzahlung fristgerecht geleistet, so bleiben dagegen die R\u00e4umlichkeiten bis sp\u00e4testens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen sp\u00e4teren Ankunftstag bekannt.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Leistungen und Preis<\/strong><br><br>3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot von Alpha Graz und den Angaben in der Reservierungsbest\u00e4tigung, die darauf Bezug nimmt. Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung, Bettw\u00e4sche und Handt\u00fccher so wie gegen Entgelt die Reinigung. Ein Handtuch- und Bettw\u00e4schewechsel erfolgt bei Appartementvermietung alle 2 Wochen bzw. laut Sondervereinbarung.<br><br>3.2 Die Preise inkludieren s\u00e4mtliche Steuern, Abgaben sowie ggf. Ortstaxe. Nicht verbrauchte Leistungen bzw. Teilleistungen mindern nicht den N\u00e4chtigungs- bzw. Gesamtpreis.<br>3.3 Abweichende Preise und Leistungen bed\u00fcrfen ausdr\u00fccklich der Schriftform.<br><br>3.4 Bei Reservierungen im Voraus von l\u00e4nger als 3 Monaten beh\u00e4lt sich Alpha Graz vor, die vereinbarten Preise um max. 15 % bei z.B. drastischen Energieverteuerungen etc. zu erh\u00f6hen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Zahlung<\/strong><br><br>4.1 Ab Buchung des Appartements \/ der Wohnung ist der Gesamtbetrag \u00fcber die gesamte Aufenthaltsdauer im Voraus, aber sp\u00e4testens am Ankunftstag bei Schl\u00fcssel\u00fcbergabe zu begleichen.<br><br>4.2 Nach Vereinbarung hat eine Anzahlung unmittelbar, netto nach der Buchungsbest\u00e4tigung zu erfolgen. Diese ist auf ein Ihnen genanntes Konto zu \u00fcberweisen. Der Restbetrag ist bei Schl\u00fcssel\u00fcbergabe bar bei Ankunft zu begleichen. Jede davon abweichende Zahlungsart bedarf der Schriftform. Bei vorzeitiger Abreise wird der Restbetrag der nicht in Anspruch genommenen Leistung prinzipiell nicht r\u00fcckerstattet, ausgenommen einer anderweitigen Vergabe f\u00fcr diese Dauer.<br><br>4.3 Sollte der Beherberger bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so tr\u00e4gt der Vertragspartner alle damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten (z.B. \u00dcberweisungsgeb\u00fchren).<br><br>4.4 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Zahlungsverpflichtungen ist Graz.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Stornobedingungen<\/strong><br><br>5.1 Alpha Graz ist nach Treu und Glaube gehalten, das nicht in Anspruch genommene Appartement nach M\u00f6glichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausf\u00e4lle zu vermeiden.<br><br>5.2 Bis zur anderweitigen Vergabe des Appartements \/ der Wohnung hat der Gast die Dauer des Vertrages nach folgenden Betragsbestimmungen zu bezahlen:<br><br>Je nach Datum des Zugangs einer R\u00fccktrittserkl\u00e4rung werden von Alpha Graz die nachstehenden Stornos\u00e4tze berechnet (jeweils Prozent des Gesamtbeherbergungsvertrages):<br><br>&#8211; bis zum 15. Tag vor Anreise kostenlos<br>&#8211; ab dem 14. Tag vor Anreise 50 %<br>&#8211; bei Nichterscheinen 100 %<\/p>\n\n\n\n<p>Die Stornogeb\u00fchren k\u00f6nnen von der Anzahlung in Abzug gebracht werden. Die H\u00f6he der vorgenannten pauschalierten Stornokosten ber\u00fccksichtigt die durchschnittlichen ersparten Aufwendungen und die gew\u00f6hnliche m\u00f6gliche anderweitige Verwendung des gebuchten Appartements.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Im Falle einer Pandemie (COVID-19 etc.) oder bei offiziellen Reisewarnungen ist eine kostenlose Stornierung ohne Angabe von Gr\u00fcnden im angef\u00fchrten Zeitraum jederzeit m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; COVID-19: kostenlose Stornierung ab 1.3.2020 (laufend)<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Haftung<\/strong><br><br>6.1 Der Gast haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die Alpha Graz durch ihn selbst oder andere Personen, f\u00fcr die er verantwortlich ist, entstehen. Alpha Graz ist verpflichtet, diese Sch\u00e4den binnen 7 Tagen nach Abreise schriftlich dem Gast bekannt zu geben und infolge dessen in Rechnung zu stellen.<br><br>6.2 Bei Verlust oder Besch\u00e4digung der an den Gast \u00fcbergebenen Appartement- bzw. Wohnungsschl\u00fcssel, beh\u00e4lt sich Alpha Graz vor, einen Betrag in H\u00f6he von EUR 70,- zu verlangen.<br><br>6.3 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung des Appartements \/ der Wohnung f\u00fchrt zur fristlosen K\u00fcndigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses.<br><br>6.4 Wird Alpha Graz durch h\u00f6here Gewalt in der Erf\u00fcllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.<br><br>6.5 Wir haften f\u00fcr:<br><br>&#8211; Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung<br>&#8211; Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung<br><br>6.6 Gew\u00e4hrleistung:<br><br>&#8211; Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht und verkehrs\u00fcblich erbracht, so kann der Gast Nachbesserung verlangen.<br><br>&#8211; Der Gast ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsst\u00f6rungen alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der St\u00f6rung beizutragen und eventuell auftretenden Schaden gering zu halten.<br><br>&#8211; Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverz\u00fcglich Alpha Graz mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Anspr\u00fcche insoweit nicht zu.<br><br>6.7 Es wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass kein Versicherungsschutz weder f\u00fcr das Appartement \/ die Wohnung (inkl. Inventar etc.), f\u00fcr die G\u00e4ste selbst oder f\u00fcr Handlungen der G\u00e4ste, die zum Schadensfall f\u00fchren, besteht. Eine Selbstversicherung wird angeraten.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Schadensfall<\/strong><br><br>7.1 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegen\u00fcber f\u00fcr jeden Schaden, den er oder in dessen Verantwortung befindlichen Personen verursachen. Dies gilt auch f\u00fcr Sch\u00e4den und Beeintr\u00e4chtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mietr\u00e4umen aufhalten.<br><br>7.2 M\u00e4ngel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenst\u00e4nde oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverz\u00fcglich mitzuteilen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Rechte des Vertragspartners<\/strong><br><br>8.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den \u00fcblichen, r\u00fccksichtsvollen Gebrauch der gemieteten R\u00e4ume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die \u00fcblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den G\u00e4sten zur Ben\u00fctzung zug\u00e4nglich sind, und auf die \u00fcbliche Bedienung. Die Appartements \/ Wohnungen sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr Wohnzwecke bestimmt. Jede gesch\u00e4ftliche Nutzung, g\u00e4nzliche oder teilweise Weitervermietung sowie das Abhalten von Parties jeder Art ist strengstens verboten und zieht eine sofortige Beendigung des Beherbergungsvertrages mit sich.<br><br>Der Gast hat seine Rechte gem\u00e4\u00df allf\u00e4lligen G\u00e4sterichtlinien (Hausordnung) auszu\u00fcben.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Pflichten des Vertragspartners<\/strong><br><br>9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sp\u00e4testens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuz\u00fcglich etwaiger Mehrbetr\u00e4ge (z.B. Minibar), die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und\/oder die ihn begleitenden G\u00e4sten entstanden sind zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.<br><br>9.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdw\u00e4hrungen zu akzeptieren. Akzeptiert werden nur Zahlungen in Euro.<br><br>9.3 Der Gast verpflichtet sich, die Mietr\u00e4ume und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenst\u00e4nde und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Rechte des Beherbergers<\/strong><br><br>10.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des besungenen Entgelts oder ist er damit im R\u00fcckstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. \u00a7 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu.<br><br>Dieses Zur\u00fcckbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, die f\u00fcr den Vertragspartner gemacht wurden und f\u00fcr allf\u00e4llige Ersatzanspr\u00fcche jeglicher Art zu.<br><br>10.2 Die Begehung des Appartements \/ der Wohnung durch den Beherberger ist jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Gast zu gew\u00e4hrleisten. Bei Gefahr in Verzug ist eine Begehung ohne vorherige Zustimmung des Gastes m\u00f6glich.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Pflichten des Beherbergers<\/strong><br><br>11.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.<br><br>11.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:<br><br>a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden k\u00f6nnen, wie die Bereitstellung einer Garagierung, Waschmaschine, W\u00e4schetrockner usw.<br><br>b) f\u00fcr die Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten wird ein erm\u00e4\u00dfigter Preis berechnet.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Verl\u00e4ngerung der Beherbergung<\/strong><br><br>Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verl\u00e4ngert wird. K\u00fcndigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verl\u00e4ngerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Beendigung des Beherbergungsvertrages &#8211; Vorzeitige Aufl\u00f6sung<\/strong><br><br>13.1 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzul\u00f6sen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast<br><br>a) von den R\u00e4umlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein r\u00fccksichtsloses, anst\u00f6\u00dfiges oder sonst grob ungeh\u00f6riges Verhalten den \u00fcbrigen G\u00e4sten, dem Eigent\u00fcmer oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegen\u00fcber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegen\u00fcber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die k\u00f6rperliche Sicherheit schuldig macht. Dar\u00fcber hinaus gehende nachweislich entstandene Sch\u00e4den sind dem Berherberger zu<br>ersetzen.<br><br>b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die \u00fcber die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pfleged\u00fcrftig wird.<br><br>c) die vorgelegten Rechnungen bei F\u00e4lligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.<br><br>13.2 Wenn die Vertragserf\u00fcllung durch ein als h\u00f6here Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Verf\u00fcgungen etc.) unm\u00f6glich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist aufl\u00f6sen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgel\u00f6st gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Anspr\u00fcche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Ruhe und Ordnung<\/strong><br><br>14.1 Alpha Graz ist berechtigt, vom Gast die Einstellung oder Verminderung von ungeb\u00fchrlichem L\u00e4rm zu fordern. Nach der g\u00fcltigen Hausordnung darf die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr in keiner Weise gest\u00f6rt werden. W\u00e4hrend dieser Zeit sind daher Musikanlagen, Radio- und Fernsehger\u00e4te so leise zu stellen, dass sie von den Nachbarn nicht wahrgenommen werden k\u00f6nnen. Auch jede andere Art des Musizierens darf nur in Zimmerlautst\u00e4rke erfolgen. Auch w\u00e4hrend des Tages ist jede vermeidbare L\u00e4rmentwicklung (z.B. andauerndes Musizieren) zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen ist jede L\u00e4rm erregende T\u00e4tigkeit inner- und au\u00dferhalb des Appartements verboten.<br><br>14.2 Die Kinder sind zu anst\u00e4ndigem und ruhigem Betragen anzuhalten. Das Herumtoben im Stiegenhaus ist ihnen zu verbieten. Der Hausflur darf den Kindern nicht als Aufenthaltsraum oder Spielplatz dienen. Ballspiele aller Art sind in den Wohn- und Au\u00dfenanlagen verboten.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. Parkplatz<\/strong><br><br>15.1 Wenn ein Parkplatz angeboten wurde, darf dieser ausschlie\u00dflich f\u00fcr PKW (ohne Anh\u00e4nger) genutzt werden und ist, falls nicht anders vereinbart, ein Parkplatz im Freien.<br><br>15.2 Es ist nicht gestattet jegliche Reparaturen, Arbeiten etc. am Parkplatz oder im Innenhof durchzuf\u00fchren.<br><br>15.3 F\u00fcr Fahrr\u00e4der ist ein separater Abstellplatz im Innenhof vorgesehen. Fahrr\u00e4der d\u00fcrfen nicht im Appartement, in der Wohnung oder im Stiegenhaus abgestellt oder an der Hausmauer angelehnt werden.<br><br>15.4 F\u00fcr abgestellte Fahrzeuge oder Fahrr\u00e4der wird keinerlei Haftung \u00fcbernommen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>16. Tierhaltung<\/strong><br><br>16.1 Generell sind keine Tiere in den Appartements oder Wohnungen erlaubt. In Ausnahmef\u00e4llen d\u00fcrfen Tiere nur nach vorheriger und ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Beherbergers gegen eine besondere Verg\u00fctung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.<br><br>16.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier w\u00e4hrend seines Aufenthaltes ordnungsgem\u00e4\u00df zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen.<br><br>16.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat \u00fcber eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch m\u00f6gliche durch Tiere verursachte Sch\u00e4den deckt, zu verf\u00fcgen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist \u00fcber Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.<br><br>16.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegen\u00fcber zur ungeteilten Hand f\u00fcr den Schaden (z.B. Vermutzungen), den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegen\u00fcber Dritten zu erbringen hat.<br><br>16.5 In der Waschk\u00fcche, sowie im Gartenbereich (Privatgrund) d\u00fcrfen sich Tiere nicht aufhalten.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>17. Besondere Hinweise<\/strong><br><br>17.1&nbsp;L\u00fcften. Der Gast hat f\u00fcr ausreichendes L\u00fcften Sorge zu tragen.<br><br>17.2&nbsp;Waschk\u00fcche und W\u00e4sche. Den G\u00e4sten steht eine Waschk\u00fcche mit Waschmaschine, W\u00e4schetrockner und W\u00e4schest\u00e4nder gegen Geb\u00fchr zur Verf\u00fcgung. Nasse W\u00e4sche darf nicht im Appartement getrocknet werden. Die Ben\u00fctzung der Waschmaschine und des W\u00e4schetrockners erfolgt auf eigene Gefahr.<br><br>17.3&nbsp;Elektrische Ger\u00e4te. Vor Inbetriebnahme von elektronischen Ger\u00e4ten, welche vom Gast mitgebracht werden und nicht zum \u00fcblichen Reisebedarf geh\u00f6ren, ist die Zustimmung des Beherbergers einzuholen (Klimager\u00e4te etc.). Es ist nicht gestattet mitgebrachte Heiz- oder Klimager\u00e4te im Appartement zu betreiben. Weiters ist es nicht erlaubt Strom aus dem Appartement zu leiten (z.B. um Fahrzeuge, Anh\u00e4nger etc. mit Energie zu versorgen). F\u00fcr Defekte an elektrischen Ger\u00e4ten, insbesondere Sch\u00e4den, die durch l\u00e4nderspezifische Spannungsunterschiede (\u00d6sterreich 230V) entstehen, haftet der Beherberger nicht.<br><br>17.4&nbsp;Empfang von Besuchen. Der Empfang von Besuchen ist nach vorheriger Ank\u00fcndigung beim Beherberger zu melden und kann nur fallweise in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr f\u00fcr eine Aufenthaltsdauer von 3 Stunden pro Tag gestattet werden. Es ist allerdings nicht m\u00f6glich, dass Fremde als Mitbewohner aufgenommen werden. Gewerblicher Parteienverkehr ist ausdr\u00fccklich verboten. Bei Nichteinhaltung ist mit dem sofortigen Beendigung des Beherbungsvertrages zu rechnen.<br><br>17.5&nbsp;Fundsachen&nbsp;(liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zur\u00fcckgesandt. Alpha Graz verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 1 Monat.<br><br>17.6 F\u00fcr&nbsp;eingebrachte Gegenst\u00e4nde, Geld und Wertsachen&nbsp;haftet der Beherberger nicht. Auch die Verwahrung von Garderobe, Musikinstrumenten und elektronischen Ger\u00e4ten obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.<br><br>17.7&nbsp;Rauchverbot. In den Appartements, Wohnungen und im Stiegenhaus gilt absolutes Rauchverbot. Die eingerichteten Raucherpl\u00e4tze sind zu benutzen.<br><\/p>\n\n\n\n<p>17.8&nbsp;Gefahrenquellen. Wir weisen besonders darauf hin, dass der Umgang mit offenem Feuer (insbesondere Kerzen, Duftkerzen, R\u00e4ucherst\u00e4bchen, Spritzkerzen, Knallk\u00f6rper und dergleichen) im gesamten Appartementbereich und den Au\u00dfenanlagen verboten ist. Weiters ist der Gast dazu angehalten, sich beim Verlassen des Appartements zu vergewissern, dass keine Elektroger\u00e4te (vor allem Ladeger\u00e4te etc.) in Abwesenheit des Gastes an das Stromnetz angeschlossen sind. Alle Wasserh\u00e4hne m\u00fcssen bei Verlassen des Appartements \/ der Wohnung sicher abgedreht sein.<br><br>17.9&nbsp;M\u00fclltrennung. Alle Haus-Benutzer\/innen sind aufgerufen, das vorgegebene System der M\u00fclltrennung bewusst zu praktizieren.<br><br>W\u00e4hrend der Zeit der Vermietung ersuchen wir unsere G\u00e4ste sich eigenst\u00e4ndig um das Sauberhalten von den Wohnungen zu k\u00fcmmern. Reinigungsmaterial wird teilweise zur Verf\u00fcgung gestellt und finden Sie in Ihrem Appartement. Der anfallende M\u00fcll ist in den vorgesehenen Beh\u00e4ltern im Innenhof zu entsorgen.<br><br>17.10&nbsp;Internetzugang. Da der Internetzugang einen kostenlosen Zusatzdienst darstellt, kann die st\u00e4ndige Verf\u00fcgbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion der Internetverbindung nicht zugesichert werden und berechtigen den Gast nicht zur Zahlungsminderung. Wir sind bem\u00fcht auftretende Fehler, Unterbrechungen oder St\u00f6rungen umgehend zu beheben. Verbindungsgeschwindigkeiten k\u00f6nnen variieren und werden nicht garantiert. Port- sowie Webseitensperren bleiben dem Beherberger vorbehalten. Der Beherberger \u00fcbernimmt keinerlei Verantwortung daf\u00fcr, dass die Internetverbindung mit der beim Gast vorhandenen Hardware fehlerfrei zusammenarbeitet. Jeder Gast hat die M\u00f6glichkeit in eigener Verantwortung die Verbindung herzustellen. F\u00fcr Datenverlust, Fehler oder Sch\u00e4den wird nicht gehaftet. Bei Nutzung der Internetverbindung erkl\u00e4rt sich der Gast mit den geltenden WLAN Nutzungsbedingungen einverstanden.<br><br>Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich gesch\u00fctzter Inhalte sind untersagt. Rechtswidrige Downloads als auch Uploads (z.B. Spam-Mails) werden bei Feststellung oder Verdacht der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde gemeldet. (weitere Bedingungen siehe: &#8222;Bedingungen f\u00fcr die Nutzung des W-LAN Internetzugangs&#8220;)<br><br>17.11&nbsp;Verlassen des Appartements. Der Gast hat bei Verlassen des Appartements Sorge zu tragen, dass alle Fenster geschlossen, das Licht und alle Heizk\u00f6rper abgeschaltet, sowie die Wasserh\u00e4hne abgedreht sind.<br><br>17.12&nbsp;Ausk\u00fcnfte&nbsp;aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gew\u00e4hr.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>18. Allgemeines<\/strong><br><br>18.1 Es gilt \u00f6sterreichisches Recht.<br><br>18.2 F\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erf\u00fcllung wird, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, die Zust\u00e4ndigkeit des Gerichtsstandortes Graz vereinbart.<br><br>18.3 Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, ber\u00fchrt das die G\u00fcltigkeit der anderen Bestimmungen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Anstelle der ung\u00fcltigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende.<br><br>M\u00fcndliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von Alpha Graz schriftlich best\u00e4tigt worden sind.<br><br>Die Berichtigung von Irrt\u00fcmern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.<br><br><br>Stand der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen:&nbsp;<strong>10. Oktober 2020<\/strong><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Abschluss des Vertrages 1.1 Buchungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen pers\u00f6nlich, telefonisch oder per Mail mitgeteilt werden. Mit der Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im folgenden Gast genannt) sein Einverst\u00e4ndnis, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschlie\u00dfen. Der Gast wird vor Bezug des Appartements \/ der Wohnung aufgefordert, dies schriftlich zu best\u00e4tigen. Mit der Zusendung der [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-23","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.alpha-graz.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/23","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.alpha-graz.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.alpha-graz.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.alpha-graz.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.alpha-graz.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.alpha-graz.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/23\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":589,"href":"https:\/\/www.alpha-graz.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/23\/revisions\/589"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.alpha-graz.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}