1. Abschluss des Vertrages

1.1 Buchungswünsche können persönlich, telefonisch oder per Mail mitgeteilt werden. Mit der Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im folgenden Gast genannt) sein Einverständnis, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschließen. Der Gast wird vor Bezug des Appartements / der Wohnung aufgefordert, dies schriftlich zu bestätigen. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch Alpha Graz, die vorrangig per Mail erfolgt, gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich.

2. An- und Abreise

2.1 Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug des Appartements nicht vor 14 Uhr des Anreisetages möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung vor Ort.

2.2 Die Rückgabe des Appartements inkl. Schlüssel hat bis 10 Uhr des Abreisetages zu erfolgen und ist in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Geschirr abgewaschen, Fenster verschlossen, Müll entsorgt.

2.3 Wird das Zimmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist der Beherberger berechtigt, 50 % des vollen Zimmerpreises pro Tag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 13 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.

2.4 Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann Alpha Graz über das Appartement verfügen, sofern nicht eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder eine Vorauszahlung geleistet wurde.

2.5 Wurde eine Anzahlung vereinbart, diese aber vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, so kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherberungsvertrag zurücktreten.

2.6 Hat der Gast eine Anzahlung fristgerecht geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

3. Leistungen und Preis

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot von Alpha Graz und den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Handtücher so wie gegen Entgelt die Reinigung. Ein Handtuch- und Bettwäschewechsel erfolgt bei Appartementvermietung alle 2 Wochen bzw. laut Sondervereinbarung.

3.2 Die Preise inkludieren sämtliche Steuern, Abgaben sowie ggf. Ortstaxe. Nicht verbrauchte Leistungen bzw. Teilleistungen mindern nicht den Nächtigungs- bzw. Gesamtpreis.
3.3 Abweichende Preise und Leistungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

3.4 Bei Reservierungen im Voraus von länger als 3 Monaten behält sich Alpha Graz vor, die vereinbarten Preise um max. 15 % bei z.B. drastischen Energieverteuerungen etc. zu erhöhen.

4. Zahlung

4.1 Ab Buchung des Appartements / der Wohnung ist der Gesamtbetrag über die gesamte Aufenthaltsdauer im Voraus, aber spätestens am Ankunftstag bei Schlüsselübergabe zu begleichen.

4.2 Nach Vereinbarung hat eine Anzahlung unmittelbar, netto nach der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Diese ist auf ein Ihnen genanntes Konto zu überweisen. Der Restbetrag ist bei Schlüsselübergabe bar bei Ankunft zu begleichen. Jede davon abweichende Zahlungsart bedarf der Schriftform. Bei vorzeitiger Abreise wird der Restbetrag der nicht in Anspruch genommenen Leistung prinzipiell nicht rückerstattet, ausgenommen einer anderweitigen Vergabe für diese Dauer.

4.3 Sollte der Beherberger bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten (z.B. Überweisungsgebühren).

4.4 Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Graz.

5. Stornobedingungen

5.1 Alpha Graz ist nach Treu und Glaube gehalten, das nicht in Anspruch genommene Appartement nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.2 Bis zur anderweitigen Vergabe des Appartements / der Wohnung hat der Gast die Dauer des Vertrages nach folgenden Betragsbestimmungen zu bezahlen:

Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden von Alpha Graz die nachstehenden Stornosätze berechnet (jeweils Prozent des Gesamtbeherbergungsvertrages):

– bis zum 15. Tag vor Anreise kostenlos
– ab dem 14. Tag vor Anreise 50 %
– bei Nichterscheinen 100 %

Die Stornogebühren können von der Anzahlung in Abzug gebracht werden. Die Höhe der vorgenannten pauschalierten Stornokosten berücksichtigt die durchschnittlichen ersparten Aufwendungen und die gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendung des gebuchten Appartements.

5.3 Im Falle einer Pandemie (COVID-19 etc.) oder bei offiziellen Reisewarnungen ist eine kostenlose Stornierung ohne Angabe von Gründen im angeführten Zeitraum jederzeit möglich.

– COVID-19: kostenlose Stornierung ab 1.3.2020 (laufend)

6. Haftung

6.1 Der Gast haftet für alle Schäden, die Alpha Graz durch ihn selbst oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Alpha Graz ist verpflichtet, diese Schäden binnen 7 Tagen nach Abreise schriftlich dem Gast bekannt zu geben und infolge dessen in Rechnung zu stellen.

6.2 Bei Verlust oder Beschädigung der an den Gast übergebenen Appartement- bzw. Wohnungsschlüssel, behält sich Alpha Graz vor, einen Betrag in Höhe von EUR 70,- zu verlangen.

6.3 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung des Appartements / der Wohnung führt zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

6.4 Wird Alpha Graz durch höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.

6.5 Wir haften für:

– Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
– Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung

6.6 Gewährleistung:

– Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast Nachbesserung verlangen.

– Der Gast ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretenden Schaden gering zu halten.

– Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Alpha Graz mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

6.7 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versicherungsschutz weder für das Appartement / die Wohnung (inkl. Inventar etc.), für die Gäste selbst oder für Handlungen der Gäste, die zum Schadensfall führen, besteht. Eine Selbstversicherung wird angeraten.

7. Schadensfall

7.1 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder in dessen Verantwortung befindlichen Personen verursachen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten.

7.2 Mängel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

8. Rechte des Vertragspartners

8.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen, rücksichtsvollen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Die Appartements / Wohnungen sind ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt. Jede geschäftliche Nutzung, gänzliche oder teilweise Weitervermietung sowie das Abhalten von Parties jeder Art ist strengstens verboten und zieht eine sofortige Beendigung des Beherbergungsvertrages mit sich.

Der Gast hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

9. Pflichten des Vertragspartners

9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge (z.B. Minibar), die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

9.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert werden nur Zahlungen in Euro.

9.3 Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.

10. Rechte des Beherbergers

10.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des besungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu.

Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

10.2 Die Begehung des Appartements / der Wohnung durch den Beherberger ist jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Gast zu gewährleisten. Bei Gefahr in Verzug ist eine Begehung ohne vorherige Zustimmung des Gastes möglich.

11. Pflichten des Beherbergers

11.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

11.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:

a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung einer Garagierung, Waschmaschine, Wäschetrockner usw.

b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.

12. Verlängerung der Beherbergung

Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.

13. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

13.1 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast

a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht. Darüber hinaus gehende nachweislich entstandene Schäden sind dem Berherberger zu
ersetzen.

b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird.

c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

13.2 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

14. Ruhe und Ordnung

14.1 Alpha Graz ist berechtigt, vom Gast die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Nach der gültigen Hausordnung darf die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr in keiner Weise gestört werden. Während dieser Zeit sind daher Musikanlagen, Radio- und Fernsehgeräte so leise zu stellen, dass sie von den Nachbarn nicht wahrgenommen werden können. Auch jede andere Art des Musizierens darf nur in Zimmerlautstärke erfolgen. Auch während des Tages ist jede vermeidbare Lärmentwicklung (z.B. andauerndes Musizieren) zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen ist jede Lärm erregende Tätigkeit inner- und außerhalb des Appartements verboten.

14.2 Die Kinder sind zu anständigem und ruhigem Betragen anzuhalten. Das Herumtoben im Stiegenhaus ist ihnen zu verbieten. Der Hausflur darf den Kindern nicht als Aufenthaltsraum oder Spielplatz dienen. Ballspiele aller Art sind in den Wohn- und Außenanlagen verboten.

15. Parkplatz

15.1 Wenn ein Parkplatz angeboten wurde, darf dieser ausschließlich für PKW (ohne Anhänger) genutzt werden und ist, falls nicht anders vereinbart, ein Parkplatz im Freien.

15.2 Es ist nicht gestattet jegliche Reparaturen, Arbeiten etc. am Parkplatz oder im Innenhof durchzuführen.

15.3 Für Fahrräder ist ein separater Abstellplatz im Innenhof vorgesehen. Fahrräder dürfen nicht im Appartement, in der Wohnung oder im Stiegenhaus abgestellt oder an der Hausmauer angelehnt werden.

15.4 Für abgestellte Fahrzeuge oder Fahrräder wird keinerlei Haftung übernommen.

16. Tierhaltung

16.1 Generell sind keine Tiere in den Appartements oder Wohnungen erlaubt. In Ausnahmefällen dürfen Tiere nur nach vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung des Beherbergers gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

16.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen.

16.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.

16.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden (z.B. Vermutzungen), den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.

16.5 In der Waschküche, sowie im Gartenbereich (Privatgrund) dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

17. Besondere Hinweise

17.1 Lüften. Der Gast hat für ausreichendes Lüften Sorge zu tragen.

17.2 Waschküche und Wäsche. Den Gästen steht eine Waschküche mit Waschmaschine, Wäschetrockner und Wäscheständer gegen Gebühr zur Verfügung. Nasse Wäsche darf nicht im Appartement getrocknet werden. Die Benützung der Waschmaschine und des Wäschetrockners erfolgt auf eigene Gefahr.

17.3 Elektrische Geräte. Vor Inbetriebnahme von elektronischen Geräten, welche vom Gast mitgebracht werden und nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Beherbergers einzuholen (Klimageräte etc.). Es ist nicht gestattet mitgebrachte Heiz- oder Klimageräte im Appartement zu betreiben. Weiters ist es nicht erlaubt Strom aus dem Appartement zu leiten (z.B. um Fahrzeuge, Anhänger etc. mit Energie zu versorgen). Für Defekte an elektrischen Geräten, insbesondere Schäden, die durch länderspezifische Spannungsunterschiede (Österreich 230V) entstehen, haftet der Beherberger nicht.

17.4 Empfang von Besuchen. Der Empfang von Besuchen ist nach vorheriger Ankündigung beim Beherberger zu melden und kann nur fallweise in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr für eine Aufenthaltsdauer von 3 Stunden pro Tag gestattet werden. Es ist allerdings nicht möglich, dass Fremde als Mitbewohner aufgenommen werden. Gewerblicher Parteienverkehr ist ausdrücklich verboten. Bei Nichteinhaltung ist mit dem sofortigen Beendigung des Beherbungsvertrages zu rechnen.

17.5 Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zurückgesandt. Alpha Graz verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 1 Monat.

17.6 Für eingebrachte Gegenstände, Geld und Wertsachen haftet der Beherberger nicht. Auch die Verwahrung von Garderobe, Musikinstrumenten und elektronischen Geräten obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

17.7 Rauchverbot. In den Appartements, Wohnungen und im Stiegenhaus gilt absolutes Rauchverbot. Die eingerichteten Raucherplätze sind zu benutzen.

17.8 Gefahrenquellen. Wir weisen besonders darauf hin, dass der Umgang mit offenem Feuer (insbesondere Kerzen, Duftkerzen, Räucherstäbchen, Spritzkerzen, Knallkörper und dergleichen) im gesamten Appartementbereich und den Außenanlagen verboten ist. Weiters ist der Gast dazu angehalten, sich beim Verlassen des Appartements zu vergewissern, dass keine Elektrogeräte (vor allem Ladegeräte etc.) in Abwesenheit des Gastes an das Stromnetz angeschlossen sind. Alle Wasserhähne müssen bei Verlassen des Appartements / der Wohnung sicher abgedreht sein.

17.9 Mülltrennung. Alle Haus-Benutzer/innen sind aufgerufen, das vorgegebene System der Mülltrennung bewusst zu praktizieren.

Während der Zeit der Vermietung ersuchen wir unsere Gäste sich eigenständig um das Sauberhalten von den Wohnungen zu kümmern. Reinigungsmaterial wird teilweise zur Verfügung gestellt und finden Sie in Ihrem Appartement. Der anfallende Müll ist in den vorgesehenen Behältern im Innenhof zu entsorgen.

17.10 Internetzugang. Da der Internetzugang einen kostenlosen Zusatzdienst darstellt, kann die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion der Internetverbindung nicht zugesichert werden und berechtigen den Gast nicht zur Zahlungsminderung. Wir sind bemüht auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Verbindungsgeschwindigkeiten können variieren und werden nicht garantiert. Port- sowie Webseitensperren bleiben dem Beherberger vorbehalten. Der Beherberger übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, dass die Internetverbindung mit der beim Gast vorhandenen Hardware fehlerfrei zusammenarbeitet. Jeder Gast hat die Möglichkeit in eigener Verantwortung die Verbindung herzustellen. Für Datenverlust, Fehler oder Schäden wird nicht gehaftet. Bei Nutzung der Internetverbindung erklärt sich der Gast mit den geltenden WLAN Nutzungsbedingungen einverstanden.

Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt. Rechtswidrige Downloads als auch Uploads (z.B. Spam-Mails) werden bei Feststellung oder Verdacht der zuständigen Behörde gemeldet. (weitere Bedingungen siehe: „Bedingungen für die Nutzung des W-LAN Internetzugangs“)

17.11 Verlassen des Appartements. Der Gast hat bei Verlassen des Appartements Sorge zu tragen, dass alle Fenster geschlossen, das Licht und alle Heizkörper abgeschaltet, sowie die Wasserhähne abgedreht sind.

17.12 Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

18. Allgemeines

18.1 Es gilt österreichisches Recht.

18.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtsstandortes Graz vereinbart.

18.3 Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende.

Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von Alpha Graz schriftlich bestätigt worden sind.

Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.


Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 10. Oktober 2020

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